Allgemein
Diese Anwendung erfasst nur einfache Grundfälle (insbesondere keine Land- und Forstwirtschaft, keine Garagen, keine Steuerbefreiungen) und nimmt teilweise Vereinfachungen vor. Häufig stellen sich Sachverhalte sehr komplex und mit erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten dar. Bei der Ermittlung der zutreffenden Angaben, Abgabe der Steuererklärung und Prüfung der Veranlagung sollte man eine qualifizierte Steuerberatung einbinden.
Grundsteuer
Die hier berechnete voraussichtliche Grundsteuer basiert auf den Mietniveaustufen und Baupreisindizes mit Stand April 2022 und auf Hebesätzen der Gemeinden mit Stand 31.12.2020. Nach Ermittlung sämtlicher Grundsteuerwerte werden diese Hebesätze ggf. noch durch die Kommunen angepasst werden. Die tatsächliche Höhe der Grundsteuer wird daher wohl erst im Jahr 2024 festgesetzt werden.
Feststellungserklärung
Die Angaben zur Ermittlung des Grundsteuerwertes müssen von allen Eigentümern bis zum 31. Oktober 2022 (verlängert bis zum 31. Januar 2023) elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.
Grund & Boden
Die Grundfläche kann dem Grundbuchauszug entnommen werden oder bspw. einem Kaufvertrag über das Grundstück. Zur Ermittlung der einschlägigen Bodenrichtwerte haben die Bundesländer separate Online-Portale zur Verfügung gestellt.
Gebäude
Die Wohnfläche wird nach der WohnflächenVO bestimmt. Diese berücksichtigt alle Wohnräume inkl. Bad & Küche. Keller gehört nicht dazu. Bei Dachschrägen werden Flächen unter 1m Höhe nicht erfasst und zwischen 1m und 2m Höhe zu 50% angesetzt. Balkone, Terrassen werden in der Regel zu 25%, höchstens zu 50% berücksichtigt. Die Wohnfläche steht typischerweise in einem Mietvertrag über die Räumlichkeiten, in Unterlagen für ein finanzierendes Kreditinstitut oder auch in Abrechnungen der Hausverwaltung. Die Nutzfläche wird nach DIN 277 ermittelt und umfasst alle Flächen in sämtlichen Geschossen, die nicht Wohnzwecken dienen, inkl. Garagen. Diese Fläche kann Bauunterlagen/-zeichnungen, bestehenden Mietverträgen oder Hausverwaltungs-Abrechnungen entnommen werden. Die Bruttogeschossfläche bezeichnet die Gesamtheit aller Geschossflächen nach den Außenmaßen des jeweiligen Geschosses.
Grundstücksart  [Hinweise]




Bundesland  [Hinweise]

















Eckdaten Liegenschaft  [Hinweise]


Eckdaten Liegenschaft  [Hinweise]






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